Gremienarbeit

Unsere Fakultät ist in verschiedenen Gremien organisiert, die jeweils Aufgaben der Fakultät übernehmen und den Fakultätsrat und den Dekan bzw. die Dekanin unterstützen.

Im Folgenden wollen wir euch die Gremien und deren Aufgaben kurz vorstellen. Wenn ihr noch weiteres Interesse an der Ordnung unserer Fakultät habt, würden wir euch die Fakultätsordnung empfehlen.

https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaabdvmhr

Der Fakultätsrat

„Dem Fakultätsrat obliegt die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekanats oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten zuständig und hat die Wahrnehmung der innerhalb der Universität zu erfüllenden weiteren Aufgaben zu gewährleisten.“ (§14(1) Fakultätsordnung)
Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium unserer Fakultät. Dort werden Ordnungen beschlossen, akademische Grade verliehen, sowie Promotionen und Habilitationen durchgeführt. Außerdem ist der Fakultätsrat dafür verantwortlich Lehraufträge zu genehmigen, Stellung zu Entwicklungsplänen zu nehmen und verwaltet die Verteilung der Mittel der Fakultät. Im Allgemeinen unterstützt der Fakultätsrat das Dekanat bei der Sicherstellung der Vollständigkeit des Lehrangebotes, sowie der Organisation von Studium und Prüfungen.
Mitglieder des Fakultätsrates sind der Dekan bzw. die Dekanin, der Prodekan bzw. die Prodekanin, der Studiendekan bzw. die Studiendekanin, Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer*innen, Mitglieder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen, Mitglieder der Gruppe der Beschäftigten in Technik und Verwaltung, Mitglieder der Gruppe der Studierenden und die Fakultätsvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten. Die Mitglieder der Gruppe der Studierenden werden parallel zu den Hochschulwahlen gewählt.
Die folgenden Kommissionen und Ausschüsse werden vom Fakultätsrat gebildet. Diese sind der Studienbeirat, die Kommission für Struktur und Haushalt, die Satzungskommission, die Fakultäts-Tenure-Kommission, Prüfungsausschüsse und die Kommission zur Vergabe der Qualitätsverbesserungsmittel

Der Ältestenrat

Der Ältestenrat unterstützt den Dekan bzw. die Dekanin, in dem dort der Fakultätsrat vorbereitet und vorbesprochen wird. Außerdem dient er in Streitfällen als Vermittler. Im Ältestenrat ist je ein Mitglied aus jeder der im Fakultätsrat vertretenen Gruppen vertreten.

Der Studienbeirat

“In Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre, sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen, werden der Fachbereichsrat sowie die Dekanin oder der Dekan von dem Studienbeirat des Fachbereichs beraten.” (§28(8) Hochschulgesetz NRW)
Generell werden hier mit dem Studiendekan bzw. der Studiendekanin alle Themen rund um das Studium besprochen. Dies sind beispielsweise die Evaluationsergebnisse der Module der Fakultät, Ordnungsänderungen, die Organisation des Lehreangebots und auch neue Ideen bezüglich unseres Studienganges. In diesem Gremium haben die Studierenden 50% der Stimmen, jedoch wird im Vorhinein diskutiert und es werden Kompromisse gesucht, sodass meistens einstimmig abgestimmt wird.

Die Kommission für Struktur und Haushalt

Die Aufgabe der Strukturkommission ist es den Dekan bzw. die Dekanin zu unterstützen, indem es im Rahmen von Strukturüberlegungen Empfehlungen für den Fakultätsrat erarbeitet. Zum Beispiel werden auf Grundlage von Evaluierungen der Forschung unserer Fakultät Änderungen der Schwerpunkte in Forschung und Lehre vorgeschlagen. Auch werden dort beispielsweise neue Professuren und die damit verbundenen Berufungskommissionen geplant. Aktuell wird dort vor allem der STEP besprochen. Dies ist der 10 Jahres Plan der Fakultät in der die zukünftige Ausrichtung und strategische Ziele der Fakultät festgehalten werden.

Die Satzungskommission

In der Satzungskommission werden neue Satzungen oder Ordnungen (abgesehen von den Prüfungsordnungen) besprochen, um sie dem Fakultätsrat zum Beschluss vorzulegen.

Berufungskommissionen

Eine Berufungskommission findet statt, wenn eine Stelle für eine vakant gewordene Professur neu besetzt und dementsprechend ausgeschrieben werden soll. Beim ersten Treffen dieser Kommission wird der Ausschreibungstext verfasst und die gewünschte Ausschreibung wird veröffentlicht. Daraufhin werden die Bewerber gesichtet und potenziell geeignete Kandidaten bzw. Kandidatinnen werden zu Bewerbungsgesprächen, inklusive Vorträgen, eingeladen. Bei geeigneten Bewerbern bzw. Bewerberinnen werden externe Gutachten eingeholt. Daraufhin entscheidet sich die Kommission für eine Berufungsliste. Diese Liste wird vom Fakultätsrat genehmigt und als Berufungsvorschlag an das Rektorat gesendet. Dieses genehmigt dann die Liste und erteilt den Ruf an den Erstplatzierten bzw. die Erstplatzierte. Wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin den Ruf annehmen, werden Einstellungsverhandlungen geführt.

Die Fakultäts-Tenure-Kommission

Zunächst sei erstmal das Tenure-Track Verfahren zu erklären. Bei diesem Verfahren werden Professuren zunächst für fünf Jahre berufen und bei der Erfüllung der im Vorhinein festgelegten Tenure-Kriterien fristlos berufen. Dieses Verfahren eignet sich speziell für jüngere Bewerber bzw. Bewerberinnen ohne Reputation, die normalerweise für eine Einstellung nötig wäre.
Die Aufgabe der Fakultäts-Tenure-Kommission ist es nun diese Tenure-Kriterien zu definieren. Außerdem überwacht die Kommission, dass Zwischenevaluationen und Statusgespräche stattfinden. Nach den fünf Jahren findet ein Evaluationsverfahren statt, bei der die Tenure-Kommission die Erfüllung der Tenure-Kriterien seitens des Professors bzw. der Professorin überprüft.

Prüfungsausschüsse

Der Prüfungsausschuss ist im Gegensatz zu anderen Gremien kein vorbereitendes Gremium für den Fakultätsrat. An unserer Fakultät gibt es drei Prüfungsausschüsse. Einen für den Bachelor und Master Elektrotechnik und Informationstechnik und zwei für den Wirtschaftsingenieur, getrennt für Bachelor und Master.
In diesen Ausschüssen werden ausschließlich Einzelfallentscheidungen für zum Beispiel Nachteilsausgleich, Anerkennung anderer Leistungen oder Widerspruch gegen Klausurkorrekturen getroffen. Im Allgemeinen wird also darauf geachtet, dass Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Es wird versucht Kompromisse, basierend auf geltenden Gesetzen, zu finden und dabei zu beachten, dass Entscheidungen als Präzedenzfälle verwendet werden können. Außerdem wird Einsicht in Masterbewerbungen genommen und deren Beurteilung auf Angemessenheit überprüft. Auch dürfen die Mitglieder des Prüfungsausschusses mündliche und schriftliche Prüfungen sowie Einsichten überprüfen.